Flohmarkt für Kindersachen

Im Angebot sind gebrauchte, gut erhaltene Kleidung, Schuhe und Accessoires fürs Baby- bis Grundschulalter, sowie eine bunten Auswahl an Spielzeug, Büchern, Fahrzeugen, Großspielgeräten und Sportartikeln. Der Schwerpunkt im Frühjahr liegt auf Artikeln für die Sommersaison bzw. beim Herbstflohmarkt auf der Wintersaison.

Informationen für Verkäufer

Der Elternbeirat sorgt mit Getränken, süßen und salzigen Snacks für das leibliche Wohl. Sofern möglich werden wir ein kostenfreies Verkaufsangebot für die Kinder auf Decken zur Verfügung stellen.

Bei uns mietet jede Verkäufer für 10 € einen Biertisch mit 2,20 x 0,5 m. Eigene Kleiderstangen können mit Voranmeldung für 3 € mitgebracht und aufgestellt werden. Die Gebühren sind nach Reservierungsbestätigung per PayPal zu entrichten.


Bei weiteren Fragen (keine Anmeldungen) kontaktieren Sie bitte das Organisationsteam unter der E-Mail-Adresse flohmarkt@floriansanger.de .

Die Vergabe erfolgt für jede Einrichtung getrennt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Anmeldungen, die vor Verkaufsstart eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Interessierte, die im ersten „Schwung“ keinen Tisch erhalten haben, kommen automatisch auf eine Warteliste. Sie werden bei einer Absage angeschrieben.

Stornierungen sind nur möglich, wenn der Platz an einen anderen Verkäufer über unsere Warteliste weitervermittelt werden kann.


Details zum Aufbau werden den Verkäufern vorab bekannt gegeben. Dieser beginnt ab ca. 8.45 Uhr.

Im Fall von ungünstiger Witterung gilt der Ersatztermin. Darüber informieren wir bis spätestens Donnerstag Abend.

Sponsoren

Wir möchten uns bedanken für:

  • die vielen Tische von der Gemeinde Neubiberg (Bauhof),
  • bei den ehrenamtlichen Helfern/Eltern für die Vorbereitung und Begleitung des Flohmarktverkaufs,
  • beim Kindergartenteam und Vereinsvorstand für die Unterstützung,
  • beim Team der AWO-Kinderkrippe Abenteuerland.

Parkhinweise

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Rettungswege auch während der Veranstaltung nicht blockiert werden dürfen. Um das Be- und Entladen zu entzerren, kalkulieren wir großzügige Auf- und Abbauzeiten. Wir bitten darum, die Halteverbote ernst zu nehmen. Nach dem Entladen stehen die Großparkplätze an der S-Bahn, als auch Straßen in den umliegenden Wohngebieten zur Verfügung. Parken auf Feuerwehrparkplätzen oder in der Feuerwehrzufahrt ist verboten und wird mit sofortigem Abschleppen geahndet.

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